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Behörden machen Großkontrolle in Duisburger Problem-Hochhaus
Die «Weißen Riesen» sind in Duisburg längst Problem-Immobilien. Nun wollen die Behörden energis... mehr ... 29. Oktober 2024
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Die «Weißen Riesen» sind in Duisburg längst Problem-Immobilien. Nun wollen die Behörden energis... mehr ... 29. Oktober 2024
Doch eine andere Möglichkeit bleibt ihnen derzeit nicht: Bereits seit Wochen weigert sich die Deuts... mehr ... 27. Juli 2024
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Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Zivilrecht. Tel.: 0203 - 98 400 497 - vereinbaren Sie einen Termin! , Mein Ziel ist die kostengünstige Lösung Ihres Problems. Sei es durch ein außergerichtliches einvernehmliches Ergebnis oder im Wege des Klageverfahrens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Seit über 20 Jahren ist die Anwaltskanzlei Noch in vielen Rechtsbereichen für Sie der kompetente Ansprechpartner bei Problemen in allen Lebenslagen un... mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, indem er selbst Forschung,
Beratung und Aufklärung über AIDS betreibt oder
andere Personen oder Institutionen durch Beratung,
Mitarbeit oder Zuwendung bei ihrer auf den gleichen
Zweck gerichteten Tätigkeit unterstützt und
Personen, die nach dem jeweiligen Stand der
Forschung zumindest im Verdacht stehen, an AIDS
erkrankt zu sein, und HLTV-III-Positiven bei der
Bewältigung derhieraus resultierenden Probleme
notfalls auch materiell unterstützt
eine weitere Beratungsstelle befindet sich in
46483 Wesel, Pastor-Bölitz-Str. 29
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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