Ihr Suchergebnis für Ausschreitungen Folgen in Duisburg

5 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Ausschreitungen Folgen"

spiegel.de

Polizeieinsätze zu Halloween: Süßes, Saures und Randale

Jahren, Randale, Süßes, Berlin, Saures, Duisburg, Halloween, Einsätze, Polizei, Nahverkehr In Berlin und NRW bereitet sich die Polizei auf Einsätze in der Halloweennacht vor: In den vergange... mehr ... 30. Oktober 2024

wn.de

Gewitter bringen Starkregen

Ratingen, Gewitter, Wasserschäden, Regen, Starkregen, Blitz, Duisburg, Haus, Starkregenzelle, Wärme Auf schwüle Wärme folgen Gewitter - teils mit viel Regen. Am Abend meldet die Feuerwehr in Ratinge... mehr ... 2. September 2024

presseportal.de

Frischer Wind für die Crew der "WaPo Duisburg": Bianca Nawrath ist als Hospitantin Klara Proske neu an Bord | Die Dreharbeiten zu acht neuen Folgen haben in Duisburg begonnen

Duisburg, Gerhard, München, Hospitantin, Crew, Arda, Prüfung, Klara, Jäger, Proske ARD Das Erste: München (ots) - Es ist viel los im größten Binnenhafen der Welt: Verdacht auf Drog... mehr ... 27. Juni 2024

spiegel.de

MSV Duisburg: Kein Geld mehr für Frauenfußball nach Abstieg aus dritter Liga

Liga, Duisburg, Abstieg, Frauenfußball, Folgen, Geld, Fußballerinnen, Frauen, Für, Breitensport Der Abstieg des MSV Duisburg aus der dritten Liga hat auch massive Folgen für die Fußballerinnen. ... mehr ... 4. Juni 2024

wn.de

MSV: Kein Geld für Frauenfußball nach Abstieg der Männer

Abstieg, Frauenfußball, Folgen, Geld, Liga, Fußballerinnen, Duisburg, Männer Der Abstieg des traditionsreichen MSV Duisburg aus der 3. Liga hat auch massive Folgen für die Fuß... mehr ... 4. Juni 2024

Unternehmen

Bürgerstiftung Duisburg gAG

(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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