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BPOL Rostock: Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung
Rostock, Flensburg, Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwalde, Münster, ... mehr ... 15. Oktober 2024
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Duisburg. (PM EVD) Die Füchse bleiben auch im 4. Spiel der Vorbereitung ungeschlagen. Beim hessisch... mehr ... 1. September 2024
Eishockey-Zweitligist EC Bad Nauheim ist mit fünf Spielern der Löwen Frankfurt zum Testspiel gegen... mehr ... 1. September 2024
Lippe (ots) - (BB) Am Samstagabend kam es in Bad Salzuflen-Wüsten zu einem schweren Verkehrsunfall ... mehr ... 18. August 2024
Am gestrigen Abend kam es auf der Wüstener Straße zu einem tragischen Unfallereignis, bei dem zwei... mehr ... 18. August 2024
Die Kölner Haie haben die bestehenden Kooperationen mit DEL2-Club EC Bad Nauheim und Oberligist Fü... mehr ... 2. August 2024
(MH|Symbolbild) Die Städte Bad Nauheim, Duisburg und Köln kooperieren weiter - zumindest beim Eish... mehr ... 2. August 2024
Wir haben die bestehenden Kooperationen mit DEL2-Club EC Bad Nauheim und Oberligist Füchse Duisburg... mehr ... 2. August 2024
Bad Dürkheim (ots) - Am Abend des 08.06.2024 kam es zu einem Verkehrsunfall in der Seebacher Str. i... mehr ... 12. Juni 2024
Zweck des Vereins ist der Dienst an der
Allgemeinheit durch Förderung der katholischen
Religion, der Volks- und Berufsbildung und der
Wissenschaft.
Dieser Zweck wird erreicht:
1. durch ordentliche und außerordentliche Seelsorge,
2. durch Kurse und Vorträge volks- und
berufsbildender Art auf religiös-ethischer
Grundlage,
3. durch Erteilen von Religionsunterricht,
4. durch Pflege des religös-geistlichen und
theologisch-wissenschaftlichen Lebens.
Zur Erreichung dieses Zwecks sieht es der Verein als
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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