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POL-DU: Ruhrort/Mittelmeiderich: Auf den Spuren von Horst Schimanski
Duisburg (ots) - Neue Bezirkspolizisten für den Duisburger Norden. Seit September ist das Team komp... mehr ... 20. September 2024
5 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Henning Bürger"
Duisburg (ots) - Neue Bezirkspolizisten für den Duisburger Norden. Seit September ist das Team komp... mehr ... 20. September 2024
Duisburg, 8. September 2024 - Der Bürgerverein „Die Homberger e.V.“ hat mit seinem ersten offen... mehr ... 8. September 2024
Duisburg (ots) - Die Polizei sucht den 72-jährigen Jerzy K. und bittet Bürgerinnen und Bürger um ... mehr ... 24. Juni 2024
Das Ruhrgebiet darf auch mal Zukunft spielen – zumindest im Discount-Bereich. Bürger von Mülheim... mehr ... 22. Juni 2024
Duisburg (ots) - Rund 350 Kaffee und unzählige gute Gespräche - das ist die Bilanz der Veranstaltu... mehr ... 7. Juni 2024
die Behandlung und Beratung Abhängigkeitskranker bei
Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit etc.
einschließlich präventiver Maßnahmen durch die
Alexianer Bürgerhaus Hütte
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt Peter Bürger, Kuhlenwall 46-48, 47051 Duisburg, Tel.: 0203-3174880 mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zur Laterne.com Die gemütliche Biergaststätte mir guten Essen in der Duisburger Altstadt, Gut bürgerliches Restaurant in der Duisburger Altstadt mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Haus Seeblick ist Restaurant, Eventlocation und Cateringservice in Duisburg. Unsere Gäste schätzen die Lage direkt an der Sechs-Seen-Platte., Das Haus Seeblick ist Restaurant, Eventlocation und Cateringservice in Duisburg. Unsere Gäste schätzen die Lage direkt an der Sechs-Seen-Platte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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