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POL-DU: "Aktionstag des Einbruchschutzes" und spannende Einblicke durch die Virtual Reality-Brille
Duisburg (ots) - Am Sonntag (27. Oktober, 10.00 - 17.00 Uhr) findet in Duisburg erneut der "Aktionst... mehr ... 24. Oktober 2024
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Duisburg (ots) - Am Sonntag (27. Oktober, 10.00 - 17.00 Uhr) findet in Duisburg erneut der "Aktionst... mehr ... 24. Oktober 2024
(na), Zweck der Sektion ist, die Kenntnisse der
Hochgebirge zu erweitern, das Bergsteigen und
Wandern, besonders das der Jugend, zu fördern und zu
pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der
Bergwelt zu erhalten und dadurch die Liebe zur
Heimat zu stärken
Mittel, um dies zu erreichen, sind inbesondere:
Pflege der bergsteigerischen Ausbildung, Förderung
bergsteigerischer Unternehmungen, des alpinen
Skilaufs, des alpinen Jugendwandern, des Bergführer-
und alpinen Rettungswesens, Eintreten für Belange
des Natur- und Landschaftsschutzes, Pflege der
Heimat- und Naturkunde, Erhaltung von Hütten sowie
Errichtung und Erhaltung von Wegen im Hochgebirge,
Veranstaltungen von gemeinschaftlichen Bergfahrten
und Wanderungen, Vorträgen, Herausgabe eines
Mitteilungsblattes, Förderung schriftstellerischer,
wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit auf
alpinem Gebiet
die Sektion ist politisch und konfessionell
ungebunden
die Verfolgung politischer Ziele außerhalb des
Vereinszweckes ist unstatthaft
die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zweckeim Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
die Sektion ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbe-günstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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