Zweck des Vereins ist der Dienst an der
Allgemeinheit durch Förderung der katholischen
Religion, der Volks- und Berufsbildung und der
Wissenschaft.
Dieser Zweck wird erreicht:
1. durch ordentliche und außerordentliche Seelsorge,
2. durch Kurse und Vorträge volks- und
berufsbildender Art auf religiös-ethischer
Grundlage,
3. durch Erteilen von Religionsunterricht,
4. durch Pflege des religös-geistlichen und
theologisch-wissenschaftlichen Lebens.
Zur Erreichung dieses Zwecks sieht es der Verein als
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Naturheilpraxis Am Geistfeld - Heilpraktiker Duisburg Rumeln - Mentalfeldtherapie, Psychokinesiologie, Homöopathie, Koreanische Handakupunktur, Ausbildung, Einzelhandel mit Tee,Nahrungsergänzungsprodukten und Farbbrillen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handauflegen, Geistheilung , Energieübertragung und Hilfe, Handauflegen, Geistheilung , Energieübertragung und Hilfe
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1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirk-
lichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den
Betrieb von Altenpflege- und Betreuungseinrich-
tungen sowie die Beteiligung hieran.
2. Die Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen der
Gesellschaft dienen der Aufnahme, der Betreuung,
der stationären und ambulanten Pflege, Versorgung
und seelsorglichen Begleitung von alten Menschen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Weiterer Zweck der Gesellschaft
sind die Aufgaben, die sich aus der
Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der
Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben.
3. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche,
mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen.
4. Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024