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Eskalation im Nahen Osten: Kindernothilfe unterstützt Familien in Not mit 200.000 Euro
Kindernothilfe e.V.: Duisburg (ots) - Angesichts der dramatischen Lage im Libanon baut die Kindernot... mehr ... 2. Oktober 2024
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Auch einige Tage nach dem Unfall am Wildförstersee wird einer der Verunglückten weiterhin vermisst... mehr ... 13. Juli 2024
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Duisburg (ots) - Beim Ausparken im Bereich der Lohstraße / Uferstraße bemerkte die 74-jährige Gol... mehr ... 2. Juli 2024
Duisburg (ots) - Die Polizei sucht den 72-jährigen Jerzy K. und bittet Bürgerinnen und Bürger um ... mehr ... 24. Juni 2024
Duisburg (ots) - Weil ein Zeuge am Mittwochmorgen (12. Juni, 9:05 Uhr) einen bislang unbekannten Ver... mehr ... 13. Juni 2024
(na), Verwaltung von Mietwohnhäusern und Wohnungseigentum
sowie auch Vermittlung von Immobilien ferner die
Unterstützung des Vereins der Haus- und
Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V. in sämtlichen
Angelegenheiten, die dem Vereinszweck dienen
es wird überwiegend für Mitglieder der
Hauptgesellschafterin gearbeitet
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Zweck des Vereins ist, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, durch Bildung, Hilfe zur Selbsthilfe und die Vermttlung individueller Hilfsdienste.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eines HausNotruf-Dienstes, das Hilfenetzwerk sozialer Hilfsmaßnahmen den Mitgliedern und Dritten zur Verfügung stellt.
Rettung, Versorgung und Transport von hilflosen, verletzten und kranken Personen, Behindertentransport, Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und Erste Hilfe sowie im ambulanten Pflegebereich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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