(na), Zweck der Sektion ist, die Kenntnisse der
Hochgebirge zu erweitern, das Bergsteigen und
Wandern, besonders das der Jugend, zu fördern und zu
pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der
Bergwelt zu erhalten und dadurch die Liebe zur
Heimat zu stärken
Mittel, um dies zu erreichen, sind inbesondere:
Pflege der bergsteigerischen Ausbildung, Förderung
bergsteigerischer Unternehmungen, des alpinen
Skilaufs, des alpinen Jugendwandern, des Bergführer-
und alpinen Rettungswesens, Eintreten für Belange
des Natur- und Landschaftsschutzes, Pflege der
Heimat- und Naturkunde, Erhaltung von Hütten sowie
Errichtung und Erhaltung von Wegen im Hochgebirge,
Veranstaltungen von gemeinschaftlichen Bergfahrten
und Wanderungen, Vorträgen, Herausgabe eines
Mitteilungsblattes, Förderung schriftstellerischer,
wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit auf
alpinem Gebiet
die Sektion ist politisch und konfessionell
ungebunden
die Verfolgung politischer Ziele außerhalb des
Vereinszweckes ist unstatthaft
die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zweckeim Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
die Sektion ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Christliche Freikirche mit Gottesdiensten in Duisburg-Neudorf. Anschluss zu Christen finden und Jesus persönlich erleben., Tätigkeit als Freikirche,
Evangelistisches im In- und Ausland,
Schulungsarbeiten, weltweite Mission und soziales
Engagement, sowie Ausländerarbeit
es handelt sich um eine Einrichtung der
evangelischen freikirchlichen Gemeinde
der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
Gemeindeleiter
der Verein erfüllt seinen Haushalt durch freiwillige
Beiträge der Mitglieder, durch Sammlungen und
sonstige Einnahmen
festgesetze Beiträge werden nicht erhoben
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
der An- und Verkauf von Nahrungsmitteln und
Getränken, die Verarbeitung,die Herstellung und/oder
der Handel mit Speisen und Getränken sowie jegliche
Dienstleistungen zum Zwecke des Betriebes einer
Mehrzweckarena
vorrangig wird Cateringservice in der MSV-Arena
betrieben, Westender Str. 36, 47055 Duisburg
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbe-günstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirk-
lichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den
Betrieb von Altenpflege- und Betreuungseinrich-
tungen sowie die Beteiligung hieran.
2. Die Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen der
Gesellschaft dienen der Aufnahme, der Betreuung,
der stationären und ambulanten Pflege, Versorgung
und seelsorglichen Begleitung von alten Menschen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Weiterer Zweck der Gesellschaft
sind die Aufgaben, die sich aus der
Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der
Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben.
3. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche,
mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen.
4. Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024