FSW Phoenix GmbH
die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, gemäß §
33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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